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Olymp-Angeklagte weiter
im Untersuchungsgefängnis

Ablehnungsantrag noch nicht entschieden


Bielefeld (uko). Die vier Angeklagten im Olymp-Prozeß vor dem Bielefelder Landgericht werden in Untersuchungshaft bleiben. Die 1. Große Strafkammer hat gestern den Vollzug der Haftbefehle bestätigt. Dagegen ist über die Befangenheitsanträge der Verteidiger gegen den Vorsitzenden Richter Wolfgang Korte noch nicht entschieden worden.
Die vier Angeklagten - zwei sind ehemalige Vorstandsmitglieder des Vereins »Olymp«, die Mitangeklagten kommen aus der Türsteherszene - müssen sich wegen scherer räuberischer Erpressung und Nötigung verantworten. Unter dem Deckmantel eines Vereins, der junge Sportler fördern wollte, sollen sie von aus Rußland stammden Geschäftsleuten Schutzgelder erpreßt haben.
Die Angeklagten schwiegen bisher zu den Vorwürfen; lediglich einer bekräftigte das angeblich gemeinnützige Gebaren des Vereins. Weil die Anschuldigungen nicht zu beweisen seien, hatten die Verteidiger am vergangenen Freitag die Aufhebung der Haftbefehle verlangt. Vergeblich, denn Richter am Landgericht Carsten Glashörster bekräftigte gestern, die Angeklagten stünden weiterhin »unter dringendem Tatverdacht«.
Die ebenfalls am jüngsten Verhandlungstag gestellten Ablehnungsanträge gegen Korte sind noch nicht entschieden. Über sie wird bis zur Fortsetzung des Prozesses am 22. August befunden.

Artikel vom 03.08.2005