Münster (dpa). Eine Krankenkasse muss einem ihrer in einem Altenheim lebenden Versicherten einen Multifunktions-Rollstuhl bezahlen. Das hat das Sozialgericht Münster entschieden. Die örtliche Caritas begrüßte gestern die Klarstellung, dass nicht die Pflegeeinrichtungen verpflichtet seien, Hilfsmittel zu stellen. Der Bewohner eines Altenheimes in Ahaus sei geistig voll orientiert und nehme auch am Leben außerhalb der Einrichtung teil. Nur brauche er dazu den besonderen Rollstuhl. Az.: S 12 KR 21/05