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Nachtarbeit für
Schüler tabu


Düsseldorf (dpa). Schülerinnen und Schülern, die mit einem Job in den Sommerferien ihr Taschengeld aufbessern wollen, sind vom Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. Normale Ferienjobs dürfen Jugendliche erst verrichten, wenn sie 15 Jahre alt sind, sagte ein Sprecher des NRW-Arbeitsministeriums. Höchstens 20 Tage pro Jahr darf ein Schüler in den Ferien arbeiten. Kinder von 13 bis 15 Jahren dürfen sich nur mit leichten Aufgaben wie Babysitten, Botengängen und Nachhilfeunterricht etwas verdienen. Die Arbeitszeit ist generell auf höchstens acht Stunden an fünf Tagen in der Woche begrenzt. Nacht- und Akkordarbeit seien ebenso verboten wie die Beschäftigung an Arbeitsplätzen, bei denen junge Menschen einer sittlichen Gefährdung ausgesetzt sein könnten. Schülerjobs dürften den Erholungswert der Ferien und Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigen.

Artikel vom 03.08.2005