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Feige: Entführte
Frau verprügelt

Türke zu Bewährungsstrafe verurteilt

Bielefeld (uko). Die 35-jährige Sibel Ö. (Name geändert) leidet immer noch unter den Folgen der feigen Anschläge: Ihr Ex-Ehemann hielt mit seinem Pkw auf die Frau und ihre gemeinsamen Kinder zu, er entführte und verprügelte sie.
Dafür soll Fatih C. dreieinviertel Jahre Haft absitzen, das entschied jüngst das Schwurgericht des Landgerichts. Am Montag durchlebte Sibel Ö. einen Teil des Traumas noch einmal, als das Amtsgericht einen Komplizen ihres Ex-Ehemannes zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilte.
Eine Amokfahrt vor dem St. Thomas-Morus-Kindergarten in Sennestadt war der fürchterliche Höhepunkt der Rachegelüste eines angeblich gehörnten Ehemannes: Am 4. November 2004 fuhr Fatih C. mit einem VW Passat fast in eine Menschengruppe, in der sich auch Sibel Ö. und ihre Kinder befanden.
Vier Wochen zuvor war die Frau schon einmal von dem Mann drangsaliert worden, der die Trennung von der 35-Jährigen nicht verkraftet hatte und seine gekränkte Mannesehre durch Gewalttaten meinte wiederherstellen zu müssen. Am Abend des 8. Oktober 2004 stand Sibel Ö. an der Rheinalle in Sennestadt und wollte sich von einem Bekannten zum Arzt fahren lassen. »Zufällig« passierte Fatih C. den Ort. Der VW Sharan, in dem er als Beifahrer saß, wurde von dem Türken Yusuf K. gesteuert. Sibel Ö. wurde von ihrem Ex-Ehemann mit Gewalt in den Wagen gezerrt und bis nach Schloß Holte-Stukenbrock entführt. Auf der Fahrt dorthin wurde die Frau auf dem Rücksitz geprügelt, bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt.
Auch Fahrer Yusuf K. habe sich an den Misshandlungen beteiligt, sagte die Frau gestern als Zeugin. Obendrein habe der Türke das Autoradio bis zum Anschlag laut gedreht, um ihre Hilferufe zu übertönen. Der Angeklagte hingegen präsentierte sich als Unschuldslamm, er habe überhaupt nichts getan. Er sei nur zufällig in die Auseinandersetzung geraten und habe zudem Fatih C. aufgefordert, die Prügelorgie abzubrechen. Staatsanwalt Klaus Metzler folgerte sarkastisch: »Sie verdienen den Friedensnobelpreis.«
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Astrid Salewski hatte schließlich keinen Zweifel an der Tatbeteiligung des Türken und sprach ihn letztlich wegen Freiheitsberaubung und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung schuldig. Als Bewährungsauflage für die einjährige Strafe muß Yusuf K. an das Opfer 750 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Artikel vom 02.08.2005