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Student scheitert vor
Verwaltungsgericht

Klage auf Zulassung zur Diplomprüfung


Bielefeld (hz). Ein ehemaliger Wirtschafts-Student (33) der Fachhochschule Bielefeld ist auch im fünften Anlauf vor dem Verwaltungsgericht Minden damit gescheitert, sich auf dem Klagewege die Zulassung zur ersehnten Diplomprüfung zu verschaffen. Nachdem bereits vier vorausgegangene Versuche, mit Hilfe der Mindener Justiz das Studium zu beenden, gescheitert waren, wurde im aktuellen Fall die Klage des 33-Jährigen erneut abgewiesen und von der 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes als unzulässig erklärt.
Wie bereits in der WESTFALEN-BLATT-Ausgabe vom 16. Juli berichtet, hatte der Ex-Student den Fachhochschul-Prüfungsausschuss für den Studiengang Wirtschaft verklagt, nachdem er im Bereich Mathematik/Statistik auch im dritten Prüfungsanlauf durchgefallen war. Begründung für den Gang vor die Justiz: Die Prüfer hätten den 33-Jährigen zum einen nicht richtig bewertet und seien zum anderen dafür auch gar nicht qualifiziert genug.
Selbst wenn die Mindener Richter dieser Argumentation des Klägers gefolgt wären, hätte das dem ehemaligen Studenten letztlich nichts mehr gebracht. Denn bei den Zwischenprüfungen zur Zulassung für das Fachhochschul-Kaufmannsdiplom muss man insgesamt acht Klausuren bestehen. Doch hatte der 33-Jährige nicht nur im Lehrbereich Mathematik/Statistik, sondern auch bei vier weiteren Zwischenprüfungen das Abschlussziel deutlich verfehlt.

Artikel vom 02.08.2005