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Sextäter bleibt
weiter in Haft

OLG bestätigt Landgericht

Von Christian Althoff
Detmold (WB). Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Detmold ist mit seinem Antrag gescheitert, nach 18 Jahren auf Bewährung entlassen zu werden.

Das Oberlandesgericht in Hamm bestätigte einen Beschluss der Detmolder Strafvollstreckungskammer, demzufolge der Gefangene frühestens nach 20 Jahren entlassen werden darf. Der Mann war wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden und sitzt seit 1987 im Gefängnis. Er hatte zusammen mit zwei Komplizen eine junge Frau drei Monate lang in seinem Badezimmer gefangengehalten, ihr kaum zu essen gegeben, sie missbraucht und gequält.
Nachdem er 15 Jahre verbüßt hatte, hatte der Häftling mehrfach seine Entlassung auf Bewährung beantragt, was aber jedes Mal von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes Detmold abgelehnt worden war. Die Kammer sprach von einer besonders verwerflichen Tat und wies darauf hin, dass bereits das verurteilende Gericht eine besonders schwere Schuld festgestellt hatte. Außerdem stützte die Kammer ihren Bericht auf eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Detmold. Darin heißt es, dass der Gefangene nach wie vor dazu neige, sein Verbrechen zu bagatellisieren. Zudem weigere er sich, an einer Psychotherapie teilzunehmen, weil er angeblich kein Vertrauen zu dem Anstaltspsychologen habe. Eine Haftdauer von mindestens 20 Jahren erscheine daher angemessen.
Gegen die Entscheidung der Detmolder Richter legte der Häftling Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm ein - vergeblich. Die Hammer Richter hegten Zweifel an der Therapiebereitschaft des Häftlings. Ohne Therapie sei jedoch die weitere Vollstreckung der Haft geboten, schrieben sie. Es sei derzeit auch noch nicht absehbar, wie lange der Häftling im offenen Vollzug erprobt werden müsse, bis man eine verlässliche Beurteilungsgrundlage habe, um über die Zukunft des Mannes zu entscheiden.
Die JVA Detmold hat den Mann jetzt in ein anderes Gefängnis verlegt - in der Hoffnung, dass er dort an einer Therapie teilnimmt.

Artikel vom 10.08.2005