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Parkausweis
gefälscht

Autofahrer vor Gericht


Bielefeld (hz). Der Versuch eines Autofahrers, Bielefelds Politessen in die Irre zu führen, endete am Freitag vor dem Amtsgericht. Angeklagt war Ariddin D. (48) aus Verl: Der Mann soll am 27. Oktober 2004 seinen Pkw vor dem Haus Ravensberger Straße 47 mit einem gefälschten Besucher-Parkausweis abgestellt haben.
Dass es sich beim Ausweis um ein Dauerparkticket handelte, wurde wenig später im Ordnungsamt deutlich. Eine Politesse hatte zunächst am 27. Oktober 2004 mit Kennerblick bemerkt, dass beim Parkausweis auf der Datumszeile nachgebessert worden war. Es gab ein Knöllchen und die Aufforderung an den Autofahrer, das Papier im Ordnungsamt abzugeben. Als dieses am 7. Dezember 2004 schließlich geschah, staunte man in der Abteilung für Parkverstöße nicht schlecht: Der Parkausweis war mit Folie nachgebessert worden. So konnte, ganz nach Bedarf, ein Datum nach dem anderen aufgeklebt werden.
Allerdings: Mit Ariddin D., der der Urkundenfälschung angeklagt worden war, stand am Freitag der falsche Mann vor Gericht. Der Verler legte Bescheinigungen seines Arbeitgebers vor, wonach er an den Tattagen 27. Oktober und 7. Dezember 2004 nicht in Bielefeld, sondern in Gütersloh gewesen war. Auch konnte keine der zwei Damen vom Ordnungsamt, die den Fall bearbeitet hatten, vor Gericht Ariddin D. als den Mann identifizieren, der am 7. Dezember 2004 den falschen Ausweis abgegeben hatte. »Ich verleihe mein Auto in der ganzen Familie. Vielleicht ist ein Neffe damit gefahren«, lautete die Erklärung des Angeklagten dafür, warum sein Pkw am 27. Oktober 2004 an der Ravensberger Straße gestanden hatte. »Freispruch«, lautete die Entscheidung des Gerichts.

Artikel vom 30.07.2005