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Olymp-Prozess: Schwerer
Raub nicht zu beweisen

Platzt Mammutverfahren vor Landgericht?


Bielefeld/Detmold (hz). Eduard N. (32), mutmaßlicher Kopf der deutsch-russischen Schutzgelderpresser aus den Reihen des ehemaligen Bielefelder Kampfsportvereins »Olymp«, stand seit Juni gleich vor zwei Landgerichten. In Bielefeld wird heute der Mammutprozess gegen den 32-Jährigen und seine drei Komplizen fortgesetzt, vom Landgericht Detmold ist Eduard N. gestern zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.
Das allerdings nicht wegen Schutzgelderpressungen gegen Landsleute, schweren Raubes und eines damit zusammenhängenden Überfalls auf den Bielefelder Diskobesitzer Edgard Sch.. Dass Eduard N. zwei Auftragsschläger gedungen hatte, um Edgard Sch. und seine Lebensgefährtin am 2. Mai 2004 in deren Haus in Oerlinghausen-Lipperreihe krankenhausreif prügeln zu lassen und auszurauben, war ihm nicht zu beweisen.
Über seinen Bielefelder Anwalt Dr. Holger Rostek hatte Eduard N. gestern in Detmold eine überraschende Erklärung abgeben lassen, die Geständnis und Alibi zugleich war. So war der 32-Jährige am Tag des Überfalls auf den Diskobesitzer anderweitig beschäftigt - und zwar mit Drogengeschäften. Zwei Holländer sollen Eduard N. in einer Ubbedisser Gaststätte ein Kilo Hasch, Anabolika und Viagra-Pillen übergeben haben. - Verteidiger Rostek wertete das gestrige Detmolder Urteil für Eduard N. - 18 Monate Haft wegen Rauschgifthandels - als »wichtiges Signal« für das Parallelverfahren vor dem hiesigen Landgericht. Rostek: »Meinem Mandanten konnten weder schwerer Raub und der damit verbundene Überfall noch Verstrickungen in Schutzgelderpressungen nachgewiesen werden. Damit bricht die Bielefelder Anklage zusammen.«

Artikel vom 29.07.2005