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Waffen-SS-Parole ist nicht strafbar


Karlsruhe (dpa). Die Verwendung der unter Rechtsextremisten üblichen Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« ist nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Das Karlsruher Gericht sprach drei Angehörige der rechtsextremen »Karlsruher Kameradschaft« frei. Sie hatten die Parole als Grußformel auf einem »nationalen Info-Telefon« verwandt. Themen der Zeit

Artikel vom 29.07.2005