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Geisterfahrt über
die Stadtautobahn

Autofahrerin muss Geldstrafe zahlen

Bielefeld (hz). Am 19. April vergangenen Jahres herrschte das blanke Verkehrschaos auf Bielefelds Straßen. Nach einer Geisterfahrt über den Ostwestfalendamm war die Stadtautobahn ab Tunneleinfahrt Eckendorfer Straße in Fahrtrichtung Südring gesperrt - auf den Ausweichstrecken rund um den OWD standen tausende Autofahrer für Stunden im Stau.

Gestern vor dem Amtsgericht folgte die Quittung für die Verursacherin des Verkehrschaos. Die türkischstämmige Gütersloherin Mecide B. (42), die am 19. April 2004 gegen 13.20 Uhr mit ihrem Opel Corsa regelwidrig an der OWD-Auffahrt Stapenhorststraße nach links gen Tunnel abbiegen wollte und dabei von einem entgegenkommenden Lieferwagen eines Schildescher Heizungsbaumeisters (47) gerammt worden war, wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht nach dem folgenschweren Unfall mit vier Verletzten eine einjährige Führerscheinsperre. Die Angeklagte habe »grob verkehrswidrig gehandelt, als sie rücksichtslos in den Gegenverkehr hineingebogen« sei, erklärte der Vorsitzende Richter.
Deutliche Worte, die an der Geisterfahrerin allerdings abprallten. Denn beim Prozess, der seit Dezember 2004 dreimal angesetzt und zweimal vertagt worden war, hatte sie das ganze Tatgeschehen stets abgestritten. Nach Aussage von Mecide B. gestern vor Gericht habe sie am 19. April 2004 ihre Tochter (20) nach einem Vorstellungstermin zur Operation im Klösterchen zurück nach Gütersloh bringen wollen. Auf der OWD-Auffahrt Stapenhorststraße habe sie sich ordnungsgemäß in Richtung Südring eingeordnet. Ihr Erklärungsversuch für die dann folgende Karambolage: Sie sei vielleicht etwas zu früh auf die rechte OWD-Fahrspur rübergezogen und habe die weiß markierte Sperrfläche missachtet.
Dagegen hatten zwei am Unfallort eingesetzte Polizeibeamte das Geschehen ganz anders in Erinnerung. So soll die Tochter von Mecide B. geäußert haben, dass sich ihre Mutter in Bielefeld verfahren und den Weg zurück in die Stadt gesucht habe. Auch der Unfallsachverständige Helmut Reuter kam gestern vor Gericht zu dem Schluss, dass nach den Unfallspuren die Gütersloherin auf der OWD-Auffahrt ein Wendemanöver entgegen der Fahrtrichtung eingeleitet hatte.
Wegen der Geisterfahrt hat die Angeklagte inzwischen sogar ihren Arbeitsplatz verloren. Die Frau, die beruflich auf ein Auto angewiesen ist, wurde entlassen, nachdem im November 2004 ihr Führerschein eingezogen worden war.

Artikel vom 28.07.2005