28.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Einzelfall entscheidend

Geschwindigkeitsbegrenzung wird Juristen beschäftigen


Bielefeld (-md-). Die neue Tempo-30-Regelung auf der nächtlichen Detmolder Straße beschäftigt nicht nur die Anwohner und Autofahrer. Spätestens nach den ersten Verkehrsunfällen werden sich auch Juristen und Sachverständige mit der Temporegelung und ihren Konsequenzen beschäftigen müssen, sind sich Fachleute sicher. Auch wenn weder Polizei noch städtische Ordnungsbehörden die Einhaltung von Tempo 30 kontrollieren wollen, könnte die Einhaltung im Einzelfall zum Diskussionspunkt werden. Rechtsanwalt Thomas König: »Entscheidend ist je nach Unfallhergang die Frage, ob das Geschehen bei Tempo 30 vermeidbar gewesen wäre.« Auch wenn dieser so genannte »Unabwendbarkeitsbeweis« nur schwer zu führen sein wird, wird es einzelne Ermittlungen und Untersuchungen geben.
Die vorgegebene Geschwindigkeit steht in jedem Fall für die maximale Geschwindigkeit, betont König. Wie schnell man tatsächlich fährt, hängt von den individuellen Umständen, von Wetter, Sichtverhältnissen und Verkehrslage ab. Deshalb dürften mit Tempo 30 auf der Detmolder für Versicherungen auch Haftungsfragen interessant werden.

Artikel vom 28.07.2005