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Am 9. August geht
es um die Neuwahl


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. August über die Klagen zur Neuwahl des Bundestags verhandeln. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin. Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten für eine Neuwahl am 18. September hatten mehrere Bundestagsabgeordnete und kleinere Parteien gegen die vorgezogene Wahl geklagt. Ein Urteil wird Ende August erwartet.

Artikel vom 30.07.2005