Gewährleistungs-Pflicht Bleibt ein Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf vom Händler mit einem kapitalen Motorschaden liegen, muss der Verkäufer hierfür aufkommen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main. Nach neuem Recht besteht eine zwingende Gewährleistungs-Pflicht für den Händler. Az.: OLG Frankfurt, 24 U 198/04, DAR 2005, 339