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Gewährleistungs-Pflicht
Bleibt ein Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf vom Händler mit einem kapitalen Motorschaden liegen, muss der Verkäufer hierfür aufkommen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main. Nach neuem Recht besteht eine zwingende Gewährleistungs-Pflicht für den Händler. Az.: OLG Frankfurt, 24 U 198/04, DAR 2005, 339

Artikel vom 06.08.2005