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Polizei blitzt jetzt ab Ortsschild

NRW-Innenministerium ändert Erlass zur Verkehrssicherheitsarbeit

Von Ingo Schmitz
Höxter/Düsseldorf (WB). Autofahrer aufgepasst: Von sofort an darf die Polizei direkt am Ortseingangsschild Tempomessungen vornehmen. Bislang wurde bei Messungen ein 150 Meter-Abstand zum Schild eingehalten.

Das Innenministerium hat diese Verschärfung jetzt den Polizeibehörden des Landes mitgeteilt. Betroffen von der Regelung sind nicht nur die Ortseingangsschilder, sondern alle geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen. Auch bei Ortsausgängen gilt: Beschleunigt werden darf von sofort an nur noch ab dem entsprechenden Zeichen. Wer zu früh aufs Gaspedal drückt, muss jetzt damit rechnen, von der Polizei erwischt zu werden.
Peter Schneider, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde in Höxter, erläutert: »Schon immer war die gesetzliche Regelung eindeutig: Tempo 50 gilt ab Ortsschild.« Allerdings gab es in dem bisherigen Erlass einen Hinweis, dass zwischen dem Verkehrsschild und dem Messpunkt ein Mindestabstand eingehalten werden sollte, um den Fahrern das Hereinrollen in die Tempozone zu ermöglichen.
Einige Autofahrer, die dennoch innerhalb dieses »Schonraums« geblitzt worden waren, hatten sich in der Vergangenheit auf den Hinweis im Erlass berufen und gegen ihre Bußgeldbescheide geklagt. Ohne Erfolg. Die Begründung der jeweiligen Gerichte geht aus Paragraph 41 der Straßenverkehrsordnung hervor, der klar angibt, dass die Schilder an der Stelle stehen, von wo die Anordnung direkt zu befolgen ist.
Aus einem Schreiben des Innenministeriums NRW zur Änderung des Erlasses geht hervor, dass mit dem Wegfall des »Schonraums« die Unfallursache Nummer eins -Êdie nichtangepasste Geschwindigkeit -Êweiter bekämpft werden soll. Die Polizei in Höxter kündigte an, nur an Gefahrenpunkten den Erlass konsequent umsetzen zu wollen.

Artikel vom 28.07.2005