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So wird zur Kasse gebeten

Von A wie Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen bis U wie Urinieren in der Öffentlichkeit reicht der 25 Tatbestände umfassende Verwarnkatalog des Ordnungsamtes. Bei der Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe zur Kasse gebeten wird, steht den 20 Fahndern vom Ordnungsamt ein breiter Ermessensspielraum zur Verfügung. Dieser reicht von der einfachen mündlichen Verwarnung über das Verhängen von Verwarngeldern zwischen zehn und 35 Euro bis zum Abtransport in die Polizeizelle.
Wer beispielsweise Abfall wie Lebensmittelreste, die leere Süßigkeitentüte oder eine Zigarettenkippe wegwirft, der kann mit zehn Euro davon kommen, wenn der Unrat sofort beseitigt wird. Zeigt sich der Müllsünder allerdings uneinsichtig, folgt in der Regel eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige von der Stadtverwaltung. »Zuzüglich der Verwaltungsgebühr und anderen Aufschlägen kann bei einer Anzeige das dann verhängte Bußgeld drei bis fünf Mal höher ausfallen als das Verwarngeld«, so Karl-Heinz Schellong, Leiter der Abteilung Außendienste des Ordnungsamtes.

Artikel vom 27.07.2005