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Amoklauf mit dem Küchenmesser

21-Jähriger wurde wegen Missbrauchs des Polizei-Notrufes verurteilt


Bielefeld (hz). Er kann es einfach nicht lassen: Zum dritten Mal in den vergangenen zwei Jahren ist gestern der 21-jährige Thomas K. (Name geändert) vom Amtsgericht wegen Missbrauchs des Polizei-Notrufes verurteilt worden. Der Bewohner des Schillingshofes kassierte eine zunächst nicht näher bezifferte Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie die Auflage von 50 Arbeitsstunden. Was Thomas K. erwartet, sollte er erneut rückfällig werden und über Notruf 110 wilde Schauergeschichten zum besten geben, stellte die Vorsitzende Richterin unmissverständlich klar - dann wird gegen den 21-Jährigen eine Strafe von mindestens sechs Monaten verhängt.
Nur drei Wochen, nachdem der geistig leicht behinderte Angeklagte vom hiesigen Amtsgericht wegen sechsfachen Notrufmissbrauchs zu einem einwöchigen Jugendarrest verurteilt worden war, erlag Thomas K. am Nachmittag des 28. Februars dieses Jahres wieder der Versuchung, die Ordnungshüter von der Polizei-Leitstelle an der Kurt-Schumacher-Straße grundlos zu beschäftigen. Um 16.11 Uhr an jenem Tag kündigte der Zögling der von Bodelschwinghschen Anstalten zunächst einen Amoklauf mit einem Küchenmesser an. Gegen 18.25 Uhr griff Thomas K. erneut zweimal zu seinem Mobiltelefon und drohte, eine im Schrank versteckte Bazooka (Panzerfaust) hervorzuholen und einzusetzen. Nur wenig später stand die Polizei, die ihn über das Handy aufgespürt hatte, vor der Tür des 21-Jährigen im Schillingshof und erstattete anschließend Anzeige wegen Missbrauchs des Notrufes.
Pure Langeweile, so bekannte gestern Thomas K. vor dem Amtsgericht, sei der Grund für die Anrufe in der Polizeileitstelle gewesen. Der ehemalige Sonderschüler, der mangels ausreichender Konzentrationsfähigkeit nur drei Stunden am Tag in den Bethel-Werkstätten arbeiten kann und sich ansonsten die Zeit mit Fernsehgucken vertreibt, wollte offenbar etwas Aufregendes erleben. Dass dazu der Polizei-Notruf, der schnelle Hilfe für den Fall des Ernstfalls garantieren soll, denkbar ungeeignet ist, schrieb die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten deutlich ins Stammbuch.
Immerhin: Die Bielefelder Ordnungshüter werden von Thomas K. vermutlich nicht so schnell wieder etwas hören. Der 21-Jährige kündigte an, demnächst nach Düsseldorf umziehen zu wollen.

Artikel vom 28.07.2005