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Bürger kämpfen um Transparenz

Karlsruhe zu Lebensversicherungen

Von Wolfgang Janisch
Karlsruhe (dpa). So ganz wird das Bild von David, der gegen Goliath kämpft, wohl nicht auf das Karlsruher Urteil zu den Kapitallebensversicherungen passen, das heute verkündet wird.

Die Verfassungsbeschwerden dreier Bürger, die mehr Verbraucherschutz gegen die Versicherungsunternehmen durchsetzen wollen, werden die Branche nicht zu Fall bringen.
Allerdings könnte das Bundesverfassungsgericht einige Vorgaben machen - und die Unternehmen damit an einer empfindlichen Stelle treffen. In dem zehn Jahre alten Verfahren, über das der Erste Senat im Oktober 2004 mündlich verhandelt hatte, geht es um die Schlüsselbegriffe Transparenz und Kontrolle.
Die Beschwerdeführer wollen durchsetzen, dass die Unternehmen bei der Berechnung der Überschussbeteiligungen ihre Karten offen legen - also bei dem Teil der Ausschüttungen, der die Lebensversicherung oft erst attraktiv macht. Für die Kunden dürfte es dabei um vergleichsweise geringe Beträge gehen - doch für die Branche steht hier viel auf dem Spiel.
Die Bundesregierung hatte argumentiert, die Belange der Betroffenen würden schon dadurch ausreichend gewahrt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) die Geschäftspläne der Unternehmen kontrolliere. Dem widerspricht der Bund der Versicherten (BdV), der die Kläger unterstützt: Dazu sei die BaFin weder finanziell noch personell in der Lage.
Vehement dringt der BdV auf Transparenz. »Der Kunde muss erfahren, was aus seinen Beiträgen wird«, sagt Pressesprecher Torsten Rudnik: Wie viel geht in den Spartopf, was fließt für Verwaltungskosten und Provisionen ab, wie hoch ist der Risikoanteil?
Die noch bei der Verhandlung gehegte Hoffnung, der Gesetzgeber werde den Verbrauchern den Rücken stärken, hat sich nach Rudniks Worten vorerst zerschlagen. Ein Referentenentwurf, der in den Schubladen der Ministerien schlummere, werde wohl der Neuwahl zum Opfer fallen.
Ein weiterer Streitpunkt: Die Übertragung des Versicherungsbestands auf neue Gesellschaften. Der BdV mahnt auch hier stärkere staatliche Kontrolle an. Denn wenn zwar die gesamten Versicherungsverträge, aber nur ein Teil des Gesellschaftsvermögens auf ein neues Unternehmen übertragen werde, gehe dies zu Lasten der Verbraucher.

Artikel vom 26.07.2005