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Ex-Politiker (71) wegen
Nötigung vor Gericht

Rentner als Verkehrsrowdy aufgefallen - Bußgeld


Bielefeld (hz). Gegen Zahlung eines Bußgeldes ist gestern vom Amtsgericht das Verfahren wegen Nötigung gegen einen ehemaligen Bielefelder Kommunalpolitiker (71) eingestellt worden. Der langjährige Bezirksvertreter war in der Innenstadt mit seinem Pkw als Verkehrsrowdy aufgefallen.
Nach der Schilderung von vier Zeuginnen wollte der 71-Jährige am Tattag, dem 21. Oktober vergangenen Jahres, wohl im eigenen Auftrag Verkehrsteilnehmer maßregeln, die sich seiner Meinung nach falsch verhalten hatten. So ging der Ex-Politiker zunächst lautstark auf eine 27-jährige Bielefelderin los. Die Kauffrau hatte ihr Auto an der Zimmerstraße in Höhe Marktpassage im absoluten Halteverbot abgestellt und wartete am Fahrzeug auf ihre Chefin (23), die in der Fußgängerzone ein paar kleine Besorgungen erledigte.
Offenbar aus Verärgerung darüber, dass weder die 27-Jährige noch ihre Chefin, die zwischenzeitlich zurückgekehrt war, den Wagen wie gefordert aus dem absoluten Halteverbot entfernen wollten, stieg der Rentner in seinen Pkw. Mit »aufheulendem Motor und quietschenden Reifen«, so die Schilderung der Zeuginnen von der Zimmerstraße, soll der 71-Jährige dann in die Friedenstraße eingebogen sein. Dort konnten sich zwei weitere junge Frauen (22/24), die die Fahrbahn gerade am alten Arbeitsamt überquerten, laut Aussage vor Gericht nur laufend beziehungsweise mit einem Sprung auf den Gehweg vor dem im Auto heranbrausenden Ex-Politiker retten. Dieser drückte dann noch beim Passieren der beiden Bielefelderinnen auf die Hupe, was das Fass endgültig zum Überlaufen brachte: Die 22- und die 24-Jährige zeigten den 71-Jährigen bei der Polizei an.
Der »Dorfsheriff im eigenen Auftrag« mochte sich gestern vor Gericht weder ans Wortgefecht auf der Zimmerstraße noch ans Rasen über die Friedenstraße erinnern. Die Vorsitzende Richterin schlug nach einstündiger Verhandlung schließlich den »goldenen Mittelweg« ein: Wenn der 71-Jährige seinen Widerspruch gegen den erlassenen Strafbefehl des Amtsgerichtes über 400 Euro zurücknähme, bliebe es beim ursprünglich von der Polizei angeregten Bußgeld von 60 Euro.
Nach kurzer Bedenkzeit nahm der ehemalige Politiker das Angebot an, das Verfahren wurde eingestellt.

Artikel vom 26.07.2005