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Bundeswehr im Innern

Struck erteilt Vorstößen aus der Union eine Absage

Berlin (dpa). Die Terroranschläge in London und Ägypten haben den Streit über eine Grundgesetzänderung für Bundeswehreinsätze im Innern neu angefacht. Während sich die Union erneut mit Nachdruck dafür einsetzte, erteilte Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) entsprechenden Vorstößen eine klare Absage.
»Debatte absolut überflüssig: Peter Struck.

»Wenn es die Gefahrenlage erfordert, dann darf es kein Tabu geben, darüber nachzudenken, ob die Bundeswehr nicht auch neue Aufgaben übernehmen kann«, sagte Unions-Kanzlerkandidatin Angela Merkel am Samstag. Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) nannte verbesserte Möglichkeiten für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern unverzichtbar.
Der Terrorismus gehöre inzwischen zur bitteren Realität in der Welt und sei eine ernsthafte Bedrohung der freien, demokratischen Gesellschaft, sagte Merkel. Als Beispiel für neue Aufgaben der Bundeswehr nannte sie den Schutz gefährdeter Gebäude. Was die Bundeswehr in Afghanistan leiste, müsse auch in Deutschland möglich sein. Bundeswehreinsätze im Innern würden allerdings eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Sie sind Teil des Forderungskataloges im Wahlprogramm der Union.
Verteidigungsminister Struck entgegnete gestern: »Die Bundeswehr ist für den Schutz nach Außen zuständig, die Polizei für den Schutz im Innern - dabei bleibt es.« Wo die Möglichkeiten der Polizei nicht ausreichten, »wie bei terroristischen Angriffen aus der Luft«, gebe es gesetzliche Regelungen, sagte Struck in Berlin. »Im übrigen ist die Bundeswehr bei Unglücksfällen und Katastrophen im Zuge der Amtshilfe jederzeit zur Hilfe bereit.« Die von der Union angefachte Debatte sei daher »absolut überflüssig«.
Innenminister Rech erklärte, die beiden »Aktionsfelder« Polizei und Bevölkerungsschutz müssten unterschieden werden. »Da die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr grundsätzlich verschieden sind, muss der Einsatz der Streitkräfte aus meiner Sicht ultima ratio sein.« Er werde erst dann notwendig, wenn die Belastungsgrenze für die Polizei in Bedrohungslagen erreicht oder bereits überschritten sei.
»Eine nicht zu unterschätzende Aufgabe ist dabei die Überwachung von gefährdeten Objekten. Diese bindet Polizeibeamte, die für andere wichtige Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen«, sagte der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz. Der Einsatz von Streitkräften bei terroristischen Bedrohungen - nicht nur zum Schutz militärischer und zivilmilitärischer Einrichtungen der Bündnispartner, sondern auch zum Schutz ziviler Objekte - könne die Polizei spürbar entlasten.

Artikel vom 25.07.2005