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Otto-Versand büßt Markenschutz ein


Karlsruhe (dpa). Der Otto-Versand hat die Marke »Otto« für sein Warenangebot eingebüßt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs muss das Unternehmen in die Löschung vieler Marken mit dem Bestandteil »Otto« einwilligen, die es für eine Vielzahl von Waren ins Markenregister hatte eingetragen lassen. Dem Urteil zufolge hat der Versand zwar Kataloge und Versandtaschen, nicht aber die Waren selbst mit der Marke »Otto« gekennzeichnet. Nach Ablauf einer fünfjährigen Frist seien die Marken damit löschungsreif.

Artikel vom 23.07.2005