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Bisher noch kein Termin

Neuwahl vor dem Verfassungsgericht


Berlin (dpa). Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten für eine Neuwahl am 18. September bleibt zunächst offen, wann das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen wird. Eine Sprecherin des Gerichts sagte gestern, es sei noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung geplant. Schließlich lägen in Karlsruhe noch nicht einmal die angekündigten Anträge der Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) vor, die gegen die vorgezogene Wahl klagen wollen.
Das Magazin »Focus« hatte berichtet, intern sei der 10. August als Datum für eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Der Bundespräsident will nach einem Bericht der »Welt am Sonntag« auch dann im Amt bleiben, wenn das Verfassungsgericht seine Entscheidung aufheben sollte. Überlegungen für einen Rücktritt hätten während der Beratungen Köhlers und seiner Mitarbeiter keine Rolle gespielt.
Der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer sagte, er rechne mit einer schnellen Entscheidung. Auch der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Schäuble (CDU) geht davon aus, dass der 18. September als Wahltermin Bestand haben wird. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz räumte den Klagen ebenfalls nur geringe Erfolgsaussichten ein.

Artikel vom 25.07.2005