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Lauschen unter Auflage

Karlsruhe stoppt Niedersachsens Abhörgesetz


Karlsruhe (Reuters). Die Polizei darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur unter strengen Auflagen präventiv Telefonate, Handy-Gespräche, Textnachrichten oder E-Mails überwachen. Die bisher in Niedersachsen geltende Regelung zur Telefonüberwachung erklärte das oberste Gericht gestern für verfassungswidrig.
Die präventive Telefonüberwachung sei ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf freie Kommunikation, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Daher dürfe die Polizei nur zum Schutz besonders geschützter Rechtsgüter mithören. Bei Hinweisen auf private Telefonate dürfe gar nicht abgehört werden, um den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu wahren. Außerdem bräuchten die Beamten konkrete Anhaltspunkte für die Planung einer sehr schweren Straftat. Die Regelungen in Niedersachsen seien unverhältnismäßig und zu unbestimmt, kritisierte das Gericht. Sie definierten nicht, wann das Verhalten eines Menschen auf eine beabsichtigte Straftat hindeute und er damit abgehört werden dürfe. Auch sei zu ungenau geregelt, wann Kontakt-und Begleitpersonen telefonisch überwacht werden dürften.
Nach der bisherigen Regelung durfte die Polizei Personen bereits dann abhören, wenn »Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden«.Seite 4: Hintergrund

Artikel vom 28.07.2005