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Nachts nur Tempo 30 erlaubt

Von Dienstag an Geschwindigkeitsreduzierung auf der Detmolder Straße


Bielefeld (bp). Von Dienstag, 26. Juli, an gilt nachts zwischen 22 und 6 Uhr auf der Detmolder Straße Tempo 30. Dann sind alle Schilder aufgestellt, und damit ist dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster Folge geleistet worden.
Wer die Beschilderung nicht beachtet und weiter mit den bislang zulässigen 50 Stundenkilometern unterwegs ist, muss wohl keine Konsequenzen fürchten: Eine Überwachung des Tempolimits, das bis zum Beginn des Umbaus der Detmolder Straße gelten soll, wird es nicht geben.
Zwei Anwohnerinnen der Detmolder Straße hatten geklagt, und das Gericht hatte ihnen in zweiter Instanz Recht gegeben und die Stadt dazu verpflichtet, »verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Senkung der Straßenlärmbelastung« anzuordnen (das WESTFALEN-BLATT berichtete).
Die Straßenverkehrsbehörde hatte jedoch umgehend wissen lassen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht überwacht wird: Ein Innenminister-Erlass lehnt eine Geschwindigkeitskontrolle der Kommunen auf Grund von Lärm ab.
Das Amt für Verkehr will nach den Sommerferien einen Aktionsplan zur Detmolder und zur Stapenhorststraße vorlegen, bei dem es darum geht, wie die erhebliche Feinstaubbelastung in beiden Straßenzügen reduziert werden könnte. An der Stapenhorststraße wurde gerade erst ein Messcontainer in Betrieb genommen.
Die Bürgerinitiative »Sichere Detmolder Straße« verweist auf ein Gutachten, wonach der Feinstaub-Grenzwert an 110 bis 170 Tagen pro Jahr überschritten wird - eine solche Überschreitung ist seit Jahresbeginn an nur 35 Tagen erlaubt. Die Bürgerinitiative fordert bislang vergebens ein grundsätzliches Fahrverbot für Lastwagen auf der Detmolder Straße.
Die Verkehrsbetriebe moBiel sind mit dem Tempolimit nicht glücklich. Für die Stadtbahn werde sich eine Fahrzeitverlängerung von einer Minute in jeder Richtung ergeben, und die Nachtbusse stünden in Gefahr, zu spät zum Umsteigepunkt Jahnplatz zu kommen.

Artikel vom 23.07.2005