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»Chance für
Neuanfang
nutzen«

Stimmen zu Köhler

Berlin (dpa). Unmittelbar nach der Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler hat Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) seine erneute Kandidatur für die nächste Wahlperiode angekündigt.
Gerhard Schröder
Angela Merkel

Schröder kündigte zugleich an, die begonnenen Reformen in den Bereichen Gesundheit, Rente und Arbeitsmarkt fortsetzen zu wollen. Dabei sei es nötig, »soziale Balance zu wahren und wirtschaftliche Stärke« zu gewinnen. Dies erfordere Mut und Beharrlichkeit. »Deutschland ist auf einem guten Weg«, erklärte der Kanzler. Immer mehr Menschen erkennten dies an. Die souveräne Entscheidung des Bundespräsidenten zur Auflösung des Parlaments begrüßte er sehr. Eine große Mehrheit der Bürger stehe hinter dem Wunsch nach vorgezogenen Wahlen.
Die Opposition hat die Entscheidung des Bundespräsidenten übereinstimmend begrüßt. Unions-Kanzlerkandidatin Angela Merkel rief die Bürger dazu auf, die von Köhler beschlossene Parlaments- Auflösung als Chance für einen Neuanfang zu nutzen.
Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber meinte, die bevorstehende Neuwahl sei eine Chance für einen Politikwechsel. Die Mehrheit der Bürger wünsche diesen Wechsel.
FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, der Schritt der Bundestagsauflösung beende »eine politische Hängepartie und macht den Weg frei für einen Neuanfang in Deutschland«. Jetzt sei es die Aufgabe der Menschen, »sich eine neue Regierung zu wählen und die politische Lähmung, die Rot-Grün unserem Land bereitet hat, zu beenden.«
Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering begrüßte die Entscheidung »mit Respekt«. »Der 18. September 2005 als erster Sonntag nach allen Schulferien ist der geeignete Wahltag.« Die SPD wolle »mit Bundeskanzler Gerhard Schröder und möglichst in der Koalition SPD/Bündnis 90/Die Grünen den Weg der Vernunft weiter gehen.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) erklärte, »ich nehme die Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis.« Er sei dem Bundespräsidenten insbesondere dankbar, dass er deutlich gemacht habe, dass die Auflösung des Parlaments dem Grundgesetz entspreche.

Artikel vom 22.07.2005