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Ballon-Unfall: Hauptmann verurteilt

Fünfjähriges Mädchen aus Detmold starb bei einem Nato-Sommerfest

Detmold/Paderborn (WB/lnw). Im Prozess um den Tod des fünfjährigen Mädchens Isobel aus Detmold bei einem Ballonunfall in Mönchengladbach hat ein britisches Militärgericht einen Hauptmann mit einer 18-monatigen Verzögerung seiner Militärlaufbahn betraft.

Die fünf Geschworenen befanden den 29-Jährigen gestern in drei der insgesamt zehn Anklagepunkte für schuldig. Ihm wurden zudem Gerichtskosten in Höhe von mehr als 10 000 Euro auferlegt.
Ein 33-jähriger Gefreiter hatte sich bereits selbst als schuldig bekannt. Ihm wurde keine Strafe auferlegt, er habe bereits genug durchgemacht, begründete das Gericht am Abend. Nachdem der Staatsanwalt noch vor dem offiziellen Beginn des Prozesses die Anklage wegen fahrlässiger Tötung überraschend fallen gelassen hatte, bekannte sich der 33-Jährige schuldig, den Ballon nicht nach Vorschrift befestigt und auch nicht den entsprechenden Wetterbericht eingeholt zu haben. Der Unfall hatte sich bei einem Nato-Sommerfest am Pfingstsonntag 2003 ereignet.
»Der Verlust unserer Isobell hat unsere Familie sehr erschüttert. Wir sind zufrieden mit den Schuldsprüchen und wollen uns jetzt auf das Leben mit unserem Sohn Stuart konzentrieren. Wir werden Isobell niemals vergessen«, hatten die Eltern des Mädchens, der in Paderborn stationierte Soldat Robert C. und seine deutsche Frau, Hannelore C., in einem Statemeent bekannt geben lassen. Vater und Mutter hatten zeitweise an dem Prozess teilgenommen.

Artikel vom 21.07.2005