21.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bewährung für Kindesaussetzung


Jever (dpa). Die Mutter von Findelkind Pauline ist wegen der Aussetzung der Neugeborenen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Diese werden für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf ein Jahr Strafe mit zweijähriger Bewährungszeit plädiert. Die 34-Jährige hatte im Juli 2003 ihre gesund geborene Tochter in einem Strandkorb auf Wangerooge zurückgelassen.

Artikel vom 21.07.2005