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Keine Aussage zu Vorwürfen

Mord an Carolin: Sex-Täter in Haft

Rostock (dpa). Im Mordfall der 16-jährigen Carolin aus dem Ostseebad Graal-Müritz ist ein gerade aus dem Gefängnis entlassener Sexualstraftäter verhaftet worden.
Carolin wurde auf dem Weg zum Freund getötet.

Die Rostocker Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 29-Jährigen aus Gelbensande wegen dringenden Mordverdachts. Zeugen hatten den Mann in der Nähe des Tatorts gesehen. Bislang gebe es keine Anhaltspunkte für eine Sexualstraftat. Ein entsprechender Hintergrund kann laut Staatsanwaltschaft aber nicht ausgeschlossen werden.
Der Tatverdächtige selbst schweigt zu den Vorwürfen. Carolins Leiche war - wie berichtet - am Montag in der Rostocker Heide gefunden worden. Die 16-Jährige war nach schweren Schlägen auf den Kopf gestorben. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Holger Evermann gibt es noch weitere Indizien, die jedoch wegen der laufenden Ermittlungen nicht bekannt gegeben würden.
Bis zum 8. Juli verbüßte der Mann eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung. Er wurde nicht vorzeitig entlassen, sondern saß die komplette Strafe ab. Bereits vor der Vergewaltigung war er mehrfach straffällig geworden (Geiselnahme, schwerer Raub) und nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Die Vergewaltigung hatte damals in der Rostocker Heide begangen, genau dem Waldgebiet, in dem jetzt auch die Leiche der 16-jährigen Carolin gefunden worden war.
Der 29-Jährige habe bislang lediglich Angaben zur Person gemacht, teilte die Rostocker Staatsanwaltschaft weiter mit. Hinweise zur Tatwaffe, mit der Carolin am Freitag in einem Wald erschlagen wurde, liegen noch nicht vor. Sie war mit dem Fahrrad von Graal-Müritz zu ihrem Freund nach Gelbensande unterwegs als sie ermordet wurde.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizminister Erwin Sellering (SPD) sagte, sollte sich der Tatverdacht gegen den Festgenommenen bestätigen, müsse man sich schon fragen, ob von der Justiz etwas übersehen worden sei. Bei dem 29-jährigen Tatverdächtigen haben Sozialtherapeuten laut Sellering kein hohes Gefährdungspotenzial erkannt. Daher habe es auch keinen Grund für einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gegeben.
»Häftlinge, die ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag verbüßt haben, müssen freigelassen werden«, sagte der Minister. »Bei dem Thema geht es immer um den Konflikt zwischen der Sicherheit der Bevölkerung und den Individualrechten des Betroffenen.«. Die Leiterin der Sozialtherapie in der Vollzugsanstalt Waldeck habe ihm versichert, dass es bei dem Mann keine Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr gegeben habe. Möglicherweise sei der Fall Carolin einer der Fälle, die zeigen: »Es gibt keinen absoluten Schutz.«
In Graal-Müritz haben Schüler eine Unterschriftenaktion gestartet, mit der sie gegen den ihrer Ansicht nach zu milden Umgang mit Sexualstraftätern protestieren wollen.

Artikel vom 21.07.2005