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BGH-Urteil zur
Sterbehilfe


Karlsruhe (Reuters). Verlangen Betreuer und Arzt eines Koma-Patienten die Einstellung der künstlichen Ernährung, kann sich das Pflegeheim der Anordnung nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht entgegenstellen. Sofern die Entscheidung dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspräche, sei sie für das Pflegepersonal bindend, heißt es im Urteil. Das Heim könne sich dann weder auf das Gewissen seiner Mitarbeiter noch darauf berufen, dass der Heimvertrag eine künstliche Ernährung vorsehe. Az.: XII ZR 177/03

Artikel vom 21.07.2005