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Gericht stärkt Rechte der EM.TV-Aktionäre


Karlsruhe (Reuters). Aktionäre des Münchener Medienunternehmens EM.TV dürfen sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wieder Hoffnung auf Schadenersatz für ihre teils drastischen Verluste machen. Die Verfahren müssen neu aufgerollt werden. Wer im Jahr 2000 EM.TV-Aktien auf Grund unzutreffender Mitteilungen des Vorstands gekauft habe, könne den damals bezahlten Kaufpreis vollständig zurückverlangen, entschieden die Karlsruher Richter. Der zweite Senat des BGH kassierte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2002, das die Aktionäre leer ausgehen ließ. Für die geschönten Pflichtmitteilungen haften müssen EM.TV und die ehemaligen Vorstände Thomas und Florian Haffa gemeinsam. »Das erhöht die Chancen darauf, tatsächlich Schadenersatz zu bekommen«, sagte die Anlegeranwältin Daniela Bergdolt. Das Urteil betrifft zunächst 42 Kleinaktionäre. Nach einem Höchststand von 116 Euro im Februar des Jahres war das Papier bis Ende November 2000 auf etwa 20 Euro abgestürzt. AZ: II ZR 287/02

Artikel vom 20.07.2005