30.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Urteil zum Neuwagen
Ein Auto gilt auch dann als fabrikneu, wenn es einige Tage vor dem Kauf kurz zugelassen war. Damit wies der Bundesgerichtshof eine Klage zurück, ein Pkw sei beim Kauf nicht neuwertig gewesen, weil er bereits zuvor für vier Tage auf den Händler angemeldet war. Der Käufer wollte deshalb den Wagen nach 10 000 Kilometern zurückgeben. Az.: VIII ZR 109/04

Artikel vom 30.07.2005