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Europäischer Haftbefehl

Der Europäische Haftbefehl dient der leichteren Auslieferung von Straftätern innerhalb der Europäischen Union. Deutschland hat den EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002 - als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 - zum 23. August des vergangenen Jahres umgesetzt.
Das Verfahren war wesentlich schneller und unbürokratischer als das bis dahin übliche komplizierte Rechtshilfeverfahren. Der Rahmenbeschluss enthält eine Liste von 32 Deliktgruppen: Fällt die Tat, für die eine Auslieferung beantragt wird, in eine dieser Gruppen, dann prüft die zuständige Justizbehörde nicht mehr, ob eine Strafbarkeit in beiden Ländern gegeben ist.
Auch Deutsche konnten danach an einen anderen Staat der Europäischen Union ausgeliefert werden. Bereits zuvor war im Jahr 2000 das Grundgesetz geändert worden, das bis dahin eine Auslieferung Deutscher strikt verboten hatte.

Artikel vom 19.07.2005