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Zwei Verdächtige in NRW aus Haft entlassen

In vier Fällen Rückgriff auf das alte Recht des Europäischen Auslieferungs-Übereinkommens


Düsseldorf (dpa). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl sind in Nordrhein-Westfalen zwei Männer aus der Auslieferungshaft entlassen worden. »Nach dem Urteil gab es keine rechtliche Grundlage mehr, sie weiter in der Auslieferungshaft zu halten«, sagte Oberstaatsanwalt Axel Stahl von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.
Den beiden Männern waren Straftaten aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität vorgeworfen worden. Einer der beiden sollte nach Belgien ausgeliefert werden.
Im Bereich der beiden anderen Generalstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, Köln und Hamm, gibt es derzeit keine Deutschen, die wegen eines Europäischen Haftbefehls inhaftiert sind. In Hamm seien allerdings acht entsprechende Verfahren anhängig. Die Haftbefehle sollen dort jedoch nun nicht mehr vollstreckt werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Köln verwies auf eine andere Folge des Karlsruher Urteils. Weil das Verfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt habe, entfalle auch die Rechtsgrundlage für Inhaftierungen Nichtdeutscher auf Grund des Europäischen Haftbefehls. In vier Fällen greife man daher auf das alte Recht des Europäischen Auslieferungsübereinkommens zurück. Die vier Verdächtigen blieben damit in Haft, erklärte Oberstaatsanwalt Karl-Wolfgang Ehlen.

Artikel vom 19.07.2005