Reform nicht verbindlich Die neue Rechtschreibung wird für Schüler in Nordrhein-Westfalen und Bayern zum 1. August nicht verbindlich eingeführt. In allen anderen Bundesländern gilt von diesem Datum an nur noch die neue Schreibweise der Rechtschreibreform von 1998. In NRW und Bayern wird nach der neuen Schreibweise gelehrt, allerdings werden Fehler in alter Rechtschreibung nicht angestrichen.