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Europäisches Gericht rüffelt Flughäfen


Luxemburg/Hannover (dpa). Die Bundesrepublik muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Vorschriften zur Bodenabfertigung auf deutschen Flughäfen wettbewerbsfreundlicher machen. Die bisher geltende Verordnung zur Öffnung dieses Marktes sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Das Urteil geht zurück auf eine Klage der Lufthansa gegen den Flughafen Hannover. Die Fluggesellschaft hatte dort die Abfertigung ihrer Maschinen selbst übernehmen wollen.

Artikel vom 15.07.2005