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Zur Sache

Wie viel Gekreische muss ein Versammlungsleiter aushalten, ehe er eine Aktionärin aus dem Saal verweisen darf? Immerhin ist die Hauptversammlung der Ort, wo die Anteilseigner einer AG zu Hause sind. AVA-Aufsichtsratschef Alfons Frenk hat mit dem Ausschluss von Caterina Steeg zur schärfsten Maßnahme gegriffen, die ihm zur Verfügung steht. Die Zuhörer in Gütersloh können ihn vielleicht verstehen; ob es die Richter auch tun, die bald über die Rechtmäßigkeit des Saalverweises entscheiden werden, ist fraglich. Egal, ob es zur Wiederholung der Hauptversammlung kommt oder nicht: Die Entscheidung könnte die Edeka/AVA teuer zu stehen kommen. Bernhard Hertlein

Artikel vom 15.07.2005