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Gesetzgeber
setzt Grenze

Squeeze-out-Reform


Gütersloh/Berlin (WB/in). Der Gesetzgeber hat bereits erkannt, dass das 2002 geschaffene »Squeeze-out«-Verfahren dem Missbrauch durch so genannte »räuberische Aktionäre« Tür und Tor öffnet. Mitte Juni wurde deshalb im Bundestag das neue »Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts« (UMAG) eingebracht.
Danach wird der Versammlungsleiter ermächtigt, Rede- und Fragezeiten angemessen zu begrenzen. Grundsätzliche Fragen und solche, die von Aktionären vorab eingereicht werden, können auf der Website des Unternehmens eingestellt werden; die Antworten gelten dann für die Hauptversammlung.
Weiter kann das Unternehmen bei Gericht beantragen, dass ein besonders wichtiger Beschluss trotz noch nicht entschiedener Anfechtungsklagen ins Handelsregister eingetragen werden können.
Vor allem die folgenden Bestimmungen werden räuberische Aktionäre ärgern: Anfechten kann künftig nur, wer schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung Aktionär gewesen ist. Und Vergleiche müssen mit allen Nebenbedingungen und eventuellen Sondervorteilen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Artikel vom 15.07.2005