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Tragischer
Tauben-Tod

Kein Schadensersatz


Siegen (dpa). Nach dem tragischen Tod seiner Sieger-Taube durch den Angriff einer Katze ist ein Brieftaubenzüchter mit einer Schadensersatzklage vor dem Siegener Landgericht gescheitert.
Das Gericht wies gestern die Klage auf Zahlung von 34 000 Euro gegen eine Katzenhalterin aus der Nachbarschaft des Mannes im siegerländischen Wenden ab. Die wertvolle Taube war im vergangenen März an einem Genickbruch gestorben: Sie war in Panik gegen einen Draht geflogen, nachdem eine Katze auf ihre Voliere gesprungen war.
Es sei nicht erwiesen, dass der Kater der beklagten Frau für den Tod des Tieres verantwortlich sei, machte das Gericht deutlich. Es habe sich herausgestellt, dass es in der Nachbarschaft des Brieftaubenzüchters mehrere Katzen gebe, die dem Kater ähnlich sind. Deshalb hatte sich das Gericht nicht damit beschäftigt, ob die Halterin zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Taube des Mannes hatte zahlreiche Preise errungen, unter anderen einen Olympia-Sieg im Jahr 2003. Az. Siegen 5 O 31/05

Artikel vom 15.07.2005