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Gescheiterter Student
klagt um sein Diplom

Verwaltungsgericht soll Zulassung ermöglichen


Bielefeld (hz). Das Verwaltungsgericht Minden soll einem gescheiterten Studenten der Fachhochschule (FH) Bielefeld nachträglich die Zulassung zur Diplomprüfung verschaffen. Der 33-Jährige hat den FH-Prüfungsausschuss für den Studiengang Wirtschaft verklagt, nachdem er im Bereich Mathematik/Statistik auch im dritten Anlauf durchgefallen war. Die Prüfer hätten ihn zum einen nicht richtig bewertet und seien zum anderen dafür auch gar nicht qualifiziert genug, begründete der Bielefelder seine Klage vor der Mindener Justiz.
Der 33-Jährige versucht damit zum wiederholten Male, seine Zulassung zur Prüfung für den Diplomkaufmann auf rechtlichem Wege zu erzwingen. Wie Justizsprecherin Kathrin Junkerkalefeld am Freitag auf WESTFALEN-BLATT-Anfrage bestätigte, beschäftige der gescheiterte Student die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes seit mindestens zwei Jahren »mit einem bunten Strauß an Einwendungen gegen Prüfer und Prüfsituationen«. Die vorangegangenen vier Klagen wegen nicht bestandener Klausuren für die Zwischenprüfung an der Fachhochschule Bielefeld seien allerdings abgewiesen worden.
Selbst wenn der 33-Jährige bei der für kommenden Montag terminierten Gerichtsverhandlung seinen inzwischen fünften Klagevorstoß gewinnen sollte, würde ihm das für sein gescheitertes Studium höchstwahrscheinlich nichts mehr viel nutzen. Wie von der Fachhochschule Bielefeld zu erfahren war, sind bei der Zwischenprüfung für das Kaufmannsdiplom insgesamt acht Klausuren zu bestreiten. Zwar kann man pro Lehrfach jeweils drei Anläufe nehmen, doch muss man letztlich alle acht Einzelprüfungen bestehen, um zur anschließenden Diplomarbeit zugelassen zu werden.

Artikel vom 16.07.2005