20.08.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

www.verbraucherzentrale-bayern.de
Nach den Dialern ist webbilling die neueste Methode halbseidener Online-Geschäfte. Betreiber von Webseiten lassen sich dabei den Zugang per Telefonrechnung bezahlen. Die Gefahr liegt darin, dass die Betreiber den Zugang oft nur im Abonnement anbieten und somit die Gebühren unabhängig von der tatsächlichen Nutzung berechnen.
Der Hinweis auf die genauen Zahlungskonditionen erfolgt meist im Kleingedruckten. Beim webbilling gibt der Kunde im Internet seine Mobilfunknummer an und erhält per SMS einen Bezahlcode. Wenn er diesen auf der Webseite eingibt, erhält er Zugangsdaten für den kostenpflichtigen Bereich. Der Betrag wird dann per Mobilfunkrechnung abgebucht. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt besonders Jugendliche mit Prepaid-Handys. Sie erhalten keine Rechnung und können somit nicht kontrollieren, welcher Betrag abgebucht wurde.

Artikel vom 20.08.2005