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Krassen Bewährungsversager
in die Psychiatrie eingewiesen

Prügelnder Ehemann wurde vom Landgericht abgeurteilt


Bielefeld (hz). Für einen, wie Vorsitzender Richter Dieter Fels sagte, »krassen Bewährungsversager« hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichtes gestern die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Außerdem wurde der zuletzt in Brackwede wohnende Türke Adem A. (33) wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner Ex-Frau (40) und Morddrohungen gegen ihren Bielefelder Rechtsanwalt zu einer 20-monatigen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gutachter festgestellt hatte, leidet der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte an einer schizophrenen Psychose. Adem A. hatte beim zweitägigen Prozess alle Anklagevorwürfe bestritten.
Was mit dem gestrigen Urteilsspruch des Landgerichtes beendet worden ist, das hat seit Jahren die Bielefelder Justiz beschäftigt. Die Attacke auf seine Ex-Frau - sie war am 2. Oktober vergangenen Jahres von Adem A. in seiner Brackweder Wohnung vor den Augen des gemeinsamen vierjährigen Sohnes zusammengeschlagen worden, weil sie keinen Sex wollte - und die am 19. November 2004 folgenden Morddrohungen gegen ihren Anwalt, der Schmerzensgeld für das schwer misshandelte Opfer eingefordert hatte, sind keine Einzelfälle. Wegen massiver Übergriffe auf seine im Januar 2003 von ihm geschiedene Frau musste sich Adem A. innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits zum dritten Mal vor der Justiz verantworten.
Doch nicht nur in Sachen »prügelnder Ehemann« ist Adem A. gerichtsbekannt. Sein erster Eintrag ins Strafregister datiert aus dem Jahr 1993 - damals ging es um eine Trunkenheitsfahrt mit anschließender Unfallflucht. Laut eigener Aussage jetzt vor dem Landgericht hatte der Türke vor mehr als zehn Jahren ein massives Alkoholproblem. Im Juli 1994 folgte ein Strafbefehl des Amtsgerichtes über 3000 Mark - Adem A. hatte grundlos auf dem Oberntorwall einem zufällig vorbeikommenden Radfahrer ein Messer über die linke Wange gezogen.
Als der Angeklagte 2003 und vergangenes Jahr von zwei Amtsrichtern wegen schwerer Übergriffe auf seine Frau verurteilt worden war, wurden die Haftstrafen (ein Jahr beziehungsweise 15 Monate) stets zur Bewährung ausgesetzt. Beim letzten Prozess im April 2004, so stellte gestern Vorsitzender Richter Dieter Fels verwundert fest, sei Adem A. sogar noch eine günstige Sozialprognose ausgestellt worden. Fazit der 2. Großen Strafkammer für den Wiederholungstäter: »Nach unserer Überzeugung verbietet sich eine erneute Bewährung!« Die Allgemeinheit und die Ex-Frau müssten vor Adem A. geschützt werden.

Artikel vom 14.07.2005