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Staatsanwalt ermittelt
gegen Tappe-Reisen

Beiträge zur Krankenversicherung nicht gezahlt

Von Ernst-Wilhelm Pape
Espelkamp/Bonn (WB). Die Staatsanwaltschaft Bonn prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Firma Tappe-Reisen in Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke).

Nach Angaben von Staatsanwältin Angela Wilhelm könnte die Firmenleitung auf die Fahrzeiten der Busfahrer eingewirkt haben. Somit komme möglicherweise eine Mitverantwortung beim Überschreiten der Lenkzeiten in Frage. Zeugenaussagen müssten noch bewertet und bei der Firma Tappe-Reisen sichergestelltes Beweismaterial noch ausgewertet werden, sagte Wilhelm.
Nach einem Busunglück am Autobahnkreuz Meckenheim bei Bonn ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits gegen einen 52 Jahre alten Fahrer der Firma Tappe. Bei dem Unglück, der sich am Montag, 4. Juli ereignet hatte, waren 34 Reisende und der Busfahrer verletzt worden. Staatsanwaltschaft und Polizei gegen davon aus, dass der Fahrer übermüdet war, da er die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten haben soll. Zwei Tachoscheiben, die über die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten Auskunft geben könnten, wurden auch bei einer Durchsuchung der Firma Tappe in Espelkamp nicht gefunden.
Der Fahrer hat bisher jede Aussage verweigert. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Auch nach einem ersten Sachverständigen-Gutachten kommen als Unfallursache Unaufmerksamkeit und Übermüdung in Frage. Die Auswertung der letzten im Bus verbliebenen Tachoscheibe habe einen abrupten Abfall der Geschwindigkeit ergeben, sagte Wilhelm gestern dieser Zeitung.
Gegen den Inhaber der Firma Tappe-Reisen, Siegfried Tappe, ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Tappe wird vorgeworfen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung nicht gezahlt zu haben. In einem ersten Verfahren waren die IKK Brandenburg, die AOK Mecklenburg-Vorpommern, die BKK Pfalz, die IKK Westfalen und die AOK Westfalen-Lippe geschädigt worden. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, da der Beschuldige die Beiträge nachzahlen will. In einem zweiten Verfahren wurde die Schwenninger BKK geschädigt. Ein Teil der Beiträge wurde inzwischen nachgezahlt. Die Arbeitgeberanteile stehen aber noch aus. Das Verfahren ruht derzeit. Ein Strafbefehl wurde noch nicht vollstreckt.

Artikel vom 14.07.2005