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Gericht: Glatze ist keine Krankheit


Mannheim (dpa). Männer mit erblich bedingter Glatze haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ein Mittel gegen Haarausfall. Nach einem am Freitag in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg ist erblich bedingter Haarausfall keine Krankheit, sondern im Unterschied zur Frau geschlechtstypisch. Der Anspruch auf eine Beihilfe vom Dienstherren für ein Gegenmittel bestehe aber nur für die Linderung von Krankheiten und nicht bei ästhetischen Problemen.
Ein Richter im mittleren Alter hatte vom Arzt ein Mittel gegen Haarausfall verordnet bekommen, weil er eine Glatze bekam. Über die Kostenerstattung geriet er mit dem Land als Dienstherrn in die Haare: Als ihm die Beihilfezahlung verweigert wurde, zog der Richter vor das Verwaltungsgericht und bekam zunächst Recht. Daraufhin ging das Land Baden-Württemberg in Berufung.
Hätte der Haarausfall bei dem Mann ein psychisches Leiden zur Folge gehabt und das Gegenmittel dieses beseitigt, hätte eine Beihilfe gewährt werden können, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Für eine psychische Folgeerkrankung habe es bei dem Richter aber keine Anhaltspunkte gegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. AZ: 4 S 2222/03

Artikel vom 16.07.2005