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Planänderung liegt im Rathaus aus


Espelkamp (WB). Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 »Gabelhorst Süd« als Entwurf beschlossen. Der Geltungsbereich betrifft das Grundstück Gemarkung Espelkamp, Flur 12, Flurstück 924 (Gabelhorst 23). Nach dem Abriss des neungeschossigen Mietshauses soll die entstehende Freifläche mit Einzelhäusern bebaut werden.
Die als Entwurf beschlossene Bebauungsplanänderung mit dem Text und der Begründung wird in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 22. August während der Dienststunden im Zimmer 502 des Rathauses der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1 in Espelkamp, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können zu der Bebauungsplanänderung schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens nicht in Auftrag gegeben.

Artikel vom 14.07.2005