13.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Überbrückungsgeld
fließt nicht immer


Bielefeld (WB). Das Überbrückungsgeld ist als Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Existenzgründers gedacht. Es wird jedoch seit Juni dieses Jahres nur noch gezahlt, wenn ein Arbeitsloser oder Arbeitnehmer mit seiner Existenzgründung tatsächlich die drohende Arbeitslosigkeit vermeidet. Wenn jemand dagegen die Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses selbst herbeiführt, weil er mit einer Existenzgründung lediglich auf das Überbrückungsgeld spekuliert, wird die Förderung seit neuestem abgelehnt. Die Arbeitsagenturen empfehlen deshalb, sich vor dem Schritt in die Selbständigkeit beraten zu lassen. Termine für Auskünfte gibt es telefonisch unter der Nummer 05 21 / 587-77 77.

Artikel vom 13.07.2005