Stuttgart (dpa). Der Discounter Lidl ist vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen zweier Lockvogelangebote verurteilt worden. Für Angebote dürfe nur geworben werden, wenn ausreichend Ware für mindestens zwei Tage vorrätig sei. Lidl hatte in Anzeigen einen Computerbildschirm und eine Funk-Tastatur angepriesen. In einer Filiale war die Ware bereits um 9 Uhr verkauft.