Bielefeld (WB). Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt seit dem 1. Juli Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, nicht jedoch Patientenverfügungen. Hierauf weist das Presseamt der Kommune hin. Die Behauptung hatte sich irrtümlich in eine Mitteilung geschlichen, die auch dieser Zeitung zugegangen war. Auskünfte gibt die Betreuungsbehörde im Zentralen Dienst Jugend, Soziales, Wohnen, Neues Rathaus, Flur E, Zimmer E 213 bis 219 und im Internet. www.zentralerdienst.jsw@bielefeld