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Tragischer Tod eines Kindes

Ballonunfall: Prozessauftakt auf heute verschoben


Detmold/Mönchengladbach (WB/dpa). Zwei Jahre nach dem tödlichen Ballonunglück bei einem Nato-Fest in Mönchengladbach ist der Prozessauftakt gegen zwei britische Soldaten verschoben worden. Das Militärgericht kam nach einstündiger Vorverhandlung gestern der Bitte des Staatsanwalts nach, dem wenige Stunden vor Verhandlungsbeginn noch ein wichtiges technisches Gutachten vorgelegt worden war. Der Prozess soll heute beginnen.
Bei dem Unglück Pfingstsonntag 2003 war die fünfjährige Isobel, Tochter des britischen Soldaten Robert C. (40) aus Detmold und seiner deutschen Frau Hannelore (40), bei einem Unwetter mit einem Aussichtsballon mitgerissen und getötet worden. Bei der Vorverhandlung blieb zunächst strittig, ob die Mutter des Mädchens - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - als Zeugin gehört werden soll. Die Anklagebehörde will zudem einen weiteren Gutachter laden.
Vor dem Gericht müssen sich ein Gefreiter (32) und ein Hauptmann (34) verantworten. Ihnen werden fahrlässige Tötung und Verletzung von Dienstpflichten vorgeworfen. Sie sollen den Ballon angesichts des aufziehenden Gewitters nicht richtig gesichert haben.
Während des Sommerfestes der Rheinarmee war im Juni 2003 plötzlich ein gewaltiger Gewittersturm aufgezogen. Die 3000 Besucher flohen in die Festzelte. Dabei verfing sich Isobel mit einem Fuß im Seil des Helium-Werbeballons, der an der Erde vertäut war. Der Sturm riss den Ballon los. Die Heliumhülle schoss mit den schreienden Kind in den Himmel. Das tote Mädchen wurde 70 Kilometer vom Festplatz auf einen Wiese gefunden.
Isobel ist auf einem Friedhof in Detmold beigesetzt. Deshalb hat die Rheinarmee dem Wunsch des Vaters entsprochen, ihn nicht nach England zurückzuversetzen. Zum Zeitpunkt des Unglücks war der Soldat beim 35. Pionier-Regiment der britischen Streitkräfte in Paderborn stationiert.

Artikel vom 12.07.2005