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Klage gegen Klinik-Bescheid


Gütersloh (WB/rec). Das Gütersloher Elisabeth-Hospital klagt gegen den Bescheid der Landesregierung zur Krankenhausplanung im Kreis Gütersloh. Formal geht es um den sofortigen Vollzug, der in dem Bescheid angeordnet wurde. Inhaltlich aber dreht es sich um die künftige Abrechnung unfallchirurgischer Leistungen. Die werden in dem Bescheid dem Städtischen Klinikum Gütersloh zuerkannt und sollen künftig im derzeit geschlossenen Krankenhaus Rheda erbracht werden. Unfallchirurgische Leistungen werden aber auch im Elisabeth-Hospital erbracht - dort wiederum gibt es auch eine fachlich dazugehörende Orthopädie. Das Streitvolumen liegt zwischen zwei und vier Millionen Euro pro Jahr. Mit der Klage will das Hospital die verworrene Situation klären.

Artikel vom 12.07.2005