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Altersvorsorge: Gehaltsumwandlung erster Ansatz

Eines der großen und wichtigen Themen im Personenversicherungsgeschäft ist die Altersvorsorge. »Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in Zukunft nicht ausreichen. Es ist de facto eine Rentenlücke vorhanden«, sagt Maik Froböse. Der Versicherungsmakler hält daher den Aufbau einer Altersvorsorge für eine der vordringlichsten Aufgaben. »Erster Ansatz eines Arbeitnehmers sollte in allen Überlegungen die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Gehaltsumwandlung sein, weil dies die steuerlich vorteilhafteste Variante ist.« So können Beiträge aus unversteuertem Einkommen in die Pensionskasse, Direktversicherung oder andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge fließen. Private Altersvorsorge kann etwa durch eine Rentenversicherung, Fondssparen oder staatlich geförderte Rürup- und Riesterrente erfolgen.
»Eine Immobilie«, sagt Maik Froböse, »ist nur bedingt als Altersvorsorge im klassischen Sinn anzusehen.« Einsparungen bei der Miete stünden Kosten für Instandhaltung und Sanierung gegenüber. Im Fall der Fälle müsse die Immobilie zudem erst liquide gemacht werden, was nicht immer problemlos und zeitnah möglich sei.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge seien oftmals Durchführungsweg und Anbieter vorgegeben. Parallel zum Angebot der betrieblichen Altersvorsorge die Beratung seines Versicherungsexperten zu suchen, hält Froböse für den richtigen Weg. »Bei Bestandskunden können wir auf Basis der bereits bestehenden Absicherung die Situation genau analysieren und Empfehlungen für Schwerpunkte von Versorgungsakzenten der betrieblichen Altersvorsorge geben.« Diese Hilfestellung sei ein Service für den Kunden, um eine optimale Absicherung zu erreichen.

Artikel vom 14.07.2005