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Klagen gegen
Uni-Rektoren

Streit um Gebühren für Zweitstudium

Von Dietmar Kemper
Bielefeld/Minden(WB). Das Verwaltungsgericht Minden verhandelt am Donnerstag sechs Klagen gegen die Rektoren der Universitäten Bielefeld und Paderborn, der Fachhochschule Bielefeld und der Musikhochschule Detmold. Weil sie Gebühren für das Zweitstudium bezahlen sollen, riefen angehende Akademiker die Justiz an.

»In der Frage der Gebührenpflichtigkeit des Zweitstudiums wird die 9. Kammer eine grundsätzliche Entscheidung treffen«, kündigte die Richterin und stellvertretende Pressesprecherin Kathrin Junkerkalefeld gestern an. Seit dem Sommersemester 2004 dürfen Hochschulen von Langzeitstudenten und denen, die ein Zweitstudium begonnen haben, Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester verlangen. Den Weg hatte die rot-grüne Landesregierung mit dem Studienkontenfinanzierungsgesetz frei gemacht.
Allein an der Universität Paderborn haben 13 Studenten geklagt: sieben Männer und Frauen, die ein Zweitstudium absolvieren, und sechs Langzeitstudenten. Ein Student der Paderborner Hochschule macht vor dem Verwaltungsgericht Minden geltend, er habe sein Erststudium an einer Privatuniversität selbst bezahlt, also vom Staat keine Leistungen erhalten. Deshalb dürfe ihm die Uni Paderborn für das Zweitstudium keine Gebühren aufbürden.
In einem weiteren Fall studierte ein Mann im Ausland. Weil sein Abschluss in Deutschland nicht anerkannt werde, dürfe man ihm für das Zweitstudium in Ostwestfalen-Lippe keine Gebühren in Rechnung stellen, argumentiert er. Das VG Minden entscheide außerdem darüber, erläuterte Junkerkalefeld, ob die 650 Euro nur dann verlangt werden können, wenn Erst- und Zweitstudium im selben Bundesland absolviert werden. Aufbaustudiengänge gelten nicht als gebührenpflichtiges Zweitstudium. Was für Bachelor und Master gelte, müsse auch für die Kombination Diplom-Studiengang und Master gelten, fordert ein Student und weigert sich, Studiengebühren zu zahlen.
Der Anteil der Langzeitstudenten ist in NRW mit 20 Prozent höher als in anderen Bundesländern (durchschnittlich 14 Prozent). »Die hohe Zahl war ein Grund, das Studienkontenfinanzierungsgesetz einzuführen«, sagte gestern Helga Fels von der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke NRW in Bielefeld. Das Gesetz habe sich keineswegs bewährt, sondern dafür gesorgt, dass ein Fünftel der Langzeitstudenten ihre akademische Ausbildung nicht wie geplant beendet. Nicht schade sei es um diejenigen, die nur studierten, um mit dem Semesterticket günstig Bus und Bahn zu fahren und im Kino weniger zu zahlen. Sie habe das Gesetz abgeschreckt. Von den Gebühren hätten die Hochschulen aber kaum profitiert. Fels: »Das Geld floss 2004 komplett in den Landeshaushalt.«

Artikel vom 12.07.2005